Betriebsunterbrechungsversicherung: Wenn dein Betrieb stillsteht

Ein Brand, ein Wasserrohrbruch oder ein schwerer Einbruch — und dein Betrieb steht still. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert deinen Umsatz, deine laufenden Kosten und die Gehälter deiner Mitarbeiter ab.

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Laufende Kosten gesichert

Miete, Gehälter und Fixkosten werden weitergezahlt — auch ohne Umsatz

Haftzeit 6–12 Monate

Übliche Haftzeiten decken den Betriebsstillstand über Monate ab

Ab ca. 12 €/Monat

Betriebsunterbrechungsversicherung für kleine Betriebe ab ca. 144 € im Jahr

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz: BU-Versicherung) schützt dein Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Betriebsstillstands. Wenn dein Betrieb nach einem Sachschaden — zum Beispiel durch Brand, Einbruch oder Leitungswasserschaden — vorübergehend schließen muss, übernimmt die BU-Versicherung den entgangenen Gewinn und die weiter laufenden Fixkosten.

Der entscheidende Punkt: Auch wenn dein Betrieb stillsteht, laufen viele Kosten weiter. Miete, Leasingraten, Versicherungsbeiträge, Gehälter — all das muss weitergezahlt werden, obwohl kein Umsatz mehr hereinkommt. Ohne BU-Versicherung musst du diese Kosten aus eigener Tasche tragen. Und das kann für viele Betriebe existenzbedrohend sein.

Die BU-Versicherung ist eine sogenannte Folgeschadenversicherung. Sie deckt nicht den Sachschaden selbst (dafür gibt es die Inhaltsversicherung), sondern die finanziellen Folgen des Sachschadens: den Umsatzausfall und die weiter laufenden Kosten.

Gut zu wissen: Die BU-Versicherung wird im gewerblichen Bereich oft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (ebenfalls BU abgekürzt) verwechselt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den Betrieb, die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt die Person. Zwei völlig verschiedene Produkte.

Unterschied: BU-Versicherung vs. Ertragsausfallversicherung

Die Begriffe Betriebsunterbrechungsversicherung und Ertragsausfallversicherung werden oft synonym verwendet. Es gibt aber einen Unterschied:

Betriebsunterbrechungsversicherung (klassisch)

Die klassische BU-Versicherung orientiert sich am Umsatz des Unternehmens. Die Versicherungssumme wird auf Basis des erwarteten Jahresumsatzes berechnet. Im Schadenfall erstattet die Versicherung den entgangenen Umsatz abzüglich der nicht angefallenen variablen Kosten (z.B. Wareneinkauf, Material).

Ertragsausfallversicherung (modern)

Die Ertragsausfallversicherung orientiert sich am Ertrag (Gewinn plus Fixkosten). Sie ist die modernere Variante und wird von den meisten Versicherern bevorzugt angeboten. Der Vorteil: Die Berechnung ist transparenter und die Entschädigung spiegelt den tatsächlichen finanziellen Verlust besser wider.

In der Praxis sind die Unterschiede gering. Beide Varianten verfolgen dasselbe Ziel: den Betrieb finanziell so zu stellen, als wäre die Unterbrechung nicht eingetreten. Für dich als Versicherungsnehmer ist wichtig, dass die Versicherungssumme korrekt berechnet wird. Eine Unterversicherung führt im Schadenfall zu Kürzungen.

Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Grundsätzlich ist die BU-Versicherung für jeden Betrieb sinnvoll, der bei einem Stillstand finanzielle Verluste erleidet. Besonders wichtig ist sie für:

  • Gastronomiebetriebe: Restaurants, Cafés und Hotels sind besonders verwundbar. Schon wenige Tage Schließung bedeuten erhebliche Umsatzeinbußen, während Miete und Personalkösten weiterlaufen.
  • Einzelhändler: Ob Bekleidungsgeschäft, Blumenladen oder Elektrofachmarkt. Wenn der Laden geschlossen ist, kommt kein Geld herein. Die Kunden weichen zur Konkurrenz aus.
  • Handwerksbetriebe: Werkstatt abgebrannt? Maschine zerstört? Ohne Werkstatt und Maschinen kann ein Handwerker nicht arbeiten. Aufträge gehen verloren, Kunden springen ab.
  • Produktionsbetriebe: Fabrikbrand, Maschinenschaden oder Überschwemmung der Produktionshalle. Die Folgekosten übersteigen den Sachschaden oft um ein Vielfaches.
  • Dienstleister mit Büro: Auch Bürobétriebe können betroffen sein. Ein Wasserschaden in der Serverraum-Etage legt die IT lahm. Ohne funktionsfähige IT steht alles still.
  • Friseursalons und Kosmetikstudios: Teure Einrichtung, viel Technik, feste Mietkosten. Ein Schaden führt schnell zu wochenlangem Ausfall.
Faustregel: Wenn dein Betrieb länger als eine Woche stillstehen könnte und du in dieser Zeit weiter Fixkosten zahlst, ist eine BU-Versicherung sinnvoll. Je höher deine fixen monatlichen Kosten, desto dringender brauchst du den Schutz.

Was ist versichert?

Auslösende Gefahren (versicherte Sachschäden)

Die BU-Versicherung zahlt nur, wenn der Betriebsstillstand durch einen versicherten Sachschaden verursacht wurde. Standardmäßig sind das:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)

Optional erweiterbar um:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche)
  • Maschinenbruch (innere Betriebsschäden an Maschinen)
  • Erweiterte Gefahren (z.B. Rauch, Überschalldruckwellen, Fahrzeuganprall)

Versicherte Kosten im Schadenfall

  • Entgangener Gewinn: Der Betriebsgewinn, der ohne den Schaden erzielt worden wäre
  • Fortlaufende Fixkosten: Miete, Pacht, Leasingraten, Versicherungsbeiträge
  • Gehälter und Löhne: Personalkosten laufen weiter, auch wenn nichts produziert wird
  • Kreditraten: Laufende Darlehen müssen weiter bedient werden
  • Schadenminderungskosten: Kosten für Maßnahmen, die den Schaden begrenzen (z.B. Auslagerung der Produktion)

Was ist nicht versichert?

  • Betriebsstillstand ohne vorherigen Sachschaden (z.B. Pandemie, Streik, Lieferengpässe)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie
  • Der Sachschaden selbst (dafür gilt die Inhaltsversicherung)
  • Betriebsunterbrechung durch Cyberangriffe (dafür gibt es die Cyberversicherung)

Haftzeit und Karenzzeit erklärt

Zwei Begriffe sind bei der BU-Versicherung besonders wichtig: Haftzeit und Karenzzeit. Beide beeinflussen den Umfang deines Schutzes und die Höhe der Prämie.

Haftzeit (Entschädigungsdauer)

Die Haftzeit legt fest, wie lange die Versicherung maximal zahlt. Übliche Haftzeiten sind:

  • 6 Monate: Ausreichend für Betriebe mit einfacher Ausstattung, die schnell wieder anlaufen können
  • 12 Monate: Der Standard für die meisten Betriebe. Deckt auch längere Wiederaufbauphasen ab
  • 18 bis 24 Monate: Für Betriebe mit Spezialmaschinen oder aufwendiger Einrichtung, die lange Lieferzeiten haben

Die Haftzeit beginnt mit dem Eintritt des Sachschadens. Sie läuft auch dann ab, wenn der Betrieb am Ende der Frist noch nicht wieder vollständig läuft. Deshalb ist es wichtig, die Haftzeit nicht zu knapp zu bemessen.

Karenzzeit (Wartezeit)

Die Karenzzeit ist eine Art Selbstbehalt in Tagen. Während der Karenzzeit zahlt die Versicherung noch nicht. Übliche Karenzzeiten sind 2 bis 7 Tage. Eine längere Karenzzeit senkt die Prämie, bedeutet aber, dass du die ersten Tage des Stillstands selbst finanzieren musst.

Empfehlung: Wähle eine Haftzeit von mindestens 12 Monaten. Selbst bei einem vermeintlich einfachen Schaden (z.B. Wasserschaden in den Räumen) kann es Monate dauern, bis Trocknung, Sanierung und Neueinrichtung abgeschlossen sind. Bei der Karenzzeit reichen für die meisten Betriebe 2 bis 3 Tage.

Beispielrechnung: Was kostet ein Betriebsstillstand?

Die folgenden Beispiele zeigen, wie schnell sich die Verluste summieren. Grundlage ist ein mittelständischer Betrieb mit monatlichen Fixkosten von 15.000 Euro und einem monatlichen Gewinn von 5.000 Euro.

Dauer der Unterbrechung Entgangener Gewinn Weiterlaufende Fixkosten Gesamtschaden
1 Woche ca. 1.250 € ca. 3.750 € ca. 5.000 €
1 Monat ca. 5.000 € ca. 15.000 € ca. 20.000 €
3 Monate ca. 15.000 € ca. 45.000 € ca. 60.000 €
6 Monate ca. 30.000 € ca. 90.000 € ca. 120.000 €
12 Monate ca. 60.000 € ca. 180.000 € ca. 240.000 €

Die Zahlen zeigen: Bereits nach einem Monat Stillstand summiert sich der finanzielle Schaden auf 20.000 Euro — zusätzlich zum Sachschaden selbst. Nach einem halben Jahr stehen 120.000 Euro auf der Verlustseite. Für viele Betriebe wäre das existenzbedrohend.

Und das sind nur die direkten finanziellen Verluste. Dazu kommen indirekte Kosten: Kunden wandern zur Konkurrenz ab, Mitarbeiter kündigen, Lieferantenbeziehungen gehen verloren. Der Wiederanlauf nach einer längeren Unterbrechung ist oft schwieriger und teurer als gedacht.

Kombination mit der Inhaltsversicherung

Die BU-Versicherung wird fast immer zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen. Der Grund: Beide Versicherungen ergänzen sich perfekt und decken zusammen den kompletten Schaden ab.

Inhaltsversicherung = Sachschaden

Die Inhaltsversicherung ersetzt den materiellen Schaden: zerstörte Einrichtung, beschädigte Maschinen, vernichtete Warenvorräte. Sie stellt den Zustand vor dem Schaden wieder her.

BU-Versicherung = Folgeschaden

Die BU-Versicherung übernimmt den finanziellen Folgeschaden: den entgangenen Gewinn und die weiter laufenden Fixkosten während der Wiederherstellungsphase.

Viele Versicherer bieten beide Bausteine als Paket an. Das hat Vorteile: Die Versicherungsbedingungen sind aufeinander abgestimmt, es gibt keine Deckungslücken und der Beitrag ist oft günstiger als bei separaten Verträgen.

Wichtig: Die BU-Versicherung setzt einen versicherten Sachschaden voraus. Ohne Inhalts- oder Gebäudeversicherung greift die BU-Versicherung nicht. Stelle sicher, dass die auslösenden Gefahren in beiden Verträgen identisch versichert sind. Sonst kann es passieren, dass der Sachschaden versichert ist, die Betriebsunterbrechung aber nicht — oder umgekehrt.

Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Kosten der BU-Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Versicherungssumme: Berechnet sich aus dem erwarteten Jahresertrag (Gewinn + Fixkosten). Je höher die Summe, desto höher die Prämie.
  • Branche: Gastronomiebetriebe und Produktionsbetriebe zahlen mehr als Bürodienstleister, da das Brandrisiko höher ist.
  • Haftzeit: Längere Haftzeiten kosten mehr Prämie.
  • Karenzzeit: Längere Karenzzeiten senken die Prämie.
  • Versicherte Gefahren: Elementarschäden und Maschinenbruch als Zusatz erhöhen den Beitrag.
  • Standort: Betriebe in hochwassergefährdeten Gebieten zahlen höhere Prämien.

Typische Kosten im Überblick

Betriebsart Versicherungssumme Haftzeit Monatlich ab
Kleines Büro / Freelancer 50.000 € 6 Monate ca. 12 €
Einzelhandel / Friseur 100.000 € 12 Monate ca. 25 €
Restaurant / Café 200.000 € 12 Monate ca. 40 €
Handwerksbetrieb 300.000 € 12 Monate ca. 55 €
Produktionsbetrieb 500.000 € 12 Monate ca. 80 €

Die Beiträge zur BU-Versicherung sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar. Mehr zum Thema Steuern und Versicherungen findest du in unserem Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Wasserschaden in der Bäckerei

In einer Bäckerei bricht über Nacht ein Wasserrohr. Die Backstube wird überflutet, Backöfen und Kühlgeräte werden beschädigt. Die Sanierung dauert 8 Wochen. Die Inhaltsversicherung ersetzt den Sachschaden von 45.000 Euro. Die BU-Versicherung übernimmt zusätzlich den entgangenen Gewinn (16.000 Euro) und die laufenden Fixkosten (24.000 Euro) — insgesamt 40.000 Euro.

Beispiel 2: Brand im Restaurant

In der Küche eines Restaurants bricht ein Fettbrand aus. Das Feuer greift auf den Gastraum über. Der Sachschaden an Einrichtung und Ausstattung beträgt 120.000 Euro. Der Wiederaufbau dauert 5 Monate. Die BU-Versicherung zahlt in dieser Zeit den entgangenen Gewinn (30.000 Euro), die Personalkosten (75.000 Euro) und die Miete (25.000 Euro) — insgesamt 130.000 Euro. Ohne BU-Versicherung hätte der Restaurantbetreiber neben dem Sachschaden auch diese 130.000 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen.

Beispiel 3: Einbruch beim Juwelier

In ein Juweliergeschäft wird eingebrochen. Die Diebe richten erheblichen Sachschaden an Vitrinen, Tresor und Sicherheitstechnik an. Die Reparatur und Neubeschaffung dauert 3 Wochen. Die BU-Versicherung übernimmt den entgangenen Umsatz und die laufenden Kosten in Höhe von 12.000 Euro.

Tipps für den optimalen Schutz

  1. Versicherungssumme korrekt berechnen: Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Jahresertrag (Gewinn + Fixkosten) entsprechen. Eine Unterversicherung führt im Schadenfall zu anteiliger Kürzung der Entschädigung.
  2. Haftzeit nicht zu kurz wählen: 12 Monate sollten es mindestens sein. Spezialmaschinen oder maßgefertigte Einrichtung können Monate Lieferzeit haben.
  3. Gefahren abstimmen: Stelle sicher, dass Inhaltsversicherung und BU-Versicherung dieselben Gefahren abdecken. Sonst entstehen Lücken.
  4. Elementarschäden prüfen: Liegt dein Betrieb in einem hochwassergefährdeten Gebiet? Dann solltest du Elementarschäden unbedingt einschließen.
  5. Versicherungssumme jährlich prüfen: Dein Betrieb wächst, die Kosten steigen. Passe die Versicherungssumme regelmäßig an, um Unterversicherung zu vermeiden.
  6. Schadenminderungspflicht beachten: Im Schadenfall musst du alles Zumutbare tun, um den Schaden zu begrenzen. Dokumentiere alles und informiere den Versicherer sofort.
  7. Tarife vergleichen: Prämien und Bedingungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Anbietern. Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich.

Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert deinen Betrieb finanziell ab, wenn er durch einen Sachschaden wie Brand, Einbruch oder Wasserschaden vorübergehend stillsteht. Sie übernimmt den entgangenen Gewinn und laufende Fixkosten wie Miete, Gehälter und Leasingraten.

Betriebsunterbrechungsversicherungen starten ab ca. 12 Euro pro Monat für kleine Betriebe. Die Kosten hängen vom Umsatz, der Branche, der Haftzeit und der Versicherungssumme ab. Vergleiche Tarife über unseren Vergleichsrechner.

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Die Betriebsunterbrechungsversicherung orientiert sich am Umsatz, die Ertragsausfallversicherung am tatsächlichen Ertrag (Gewinn plus Fixkosten). In der Praxis bieten die meisten Versicherer heute Ertragsausfall-Modelle an.

Die Leistungsdauer wird durch die vereinbarte Haftzeit bestimmt. Üblich sind 6, 12, 18 oder 24 Monate. Die Haftzeit beginnt mit dem Eintritt des Schadens. Wir empfehlen eine Haftzeit von mindestens 12 Monaten.

Ja. Die Inhaltsversicherung ersetzt den Sachschaden. Die BU-Versicherung übernimmt den Folgeschaden: entgangenen Gewinn und laufende Kosten während des Stillstands. Beide Versicherungen ergänzen sich und werden häufig als Paket angeboten.

Die BU-Versicherung leistet bei Betriebsstillstand durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschaden, Sturm und Hagel. Optional können auch Elementarschäden und Maschinenbruch eingeschlossen werden.

Ja. Die Beiträge zur Betriebsunterbrechungsversicherung sind als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit.

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